Vorstand und erweiterter Vorstand
DGF Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und bis zu sechs weiteren Mitgliedern.
Er wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Kalenderjahren gewählt. Die Amtszeit dauert in jedem Falle bis zu der Mitgliederversammlung, die die Neuwahlen vornimmt. Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds endet jedoch spätestens 3 Jahre nach Eintritt in den Ruhestand.
Der Vorstand leitet die DGF. Aufgabe des Vorstands ist insbesondere
- die Erstattung des Jahres- und des Finanzberichtes
- die Vorbereitung der Agenda für die Mitgliederversammlung
- die Unterbreitung von Vorschlägen für Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes
- die Ernennung der Fachgruppenvorsitzenden
- die Aufstellung eines Voranschlags für den Haushaltsplan
- die Einstellung und Entlassung des Geschäftsführers
- die Bildung und Auflösung von Fachgruppen
- die Kontrolle der Tätigkeiten von Geschäftsführung und Geschäftsstelle
Der Vorstand, Amtszeit 2025-2027
Dr. Bertrand Matthäus
MRI – Max Rubner-Institut
Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Abteilung für Lipidforschung
Schützenberg 12
32756 Detmold
Dr. Klaus Schurz
in Rente
München
Prof. Dr. Ruth Birner-Grünberger
Technische Universität Wien
Institut für Chem. Technologie und Analytik
Getreidemarkt 9/E164
AT-1060 Wien
Dr. Markus Dierker
BASF Personal Care and Nutrition GmbH
40551 Düsseldorf
Dirk Heinrich
JJ-Lurgi Germany GmbH
Lurgiallee 10-12
60439 Frankfurt am Main
Prof. Dr. Robert Kourist
Technische Universität Graz
Petersgasse 14
AT-8010 Graz
Prof. Dr. Karin Schwarz
Universität Kiel
Institut für Humanernährung und Lebensmittelkunde
Heinrich-Hecht-Platz 10
24118 Kiel
Prof. Dr. Christian Wolfrum
ETH Zürich
Institut für Molekulare Systembiologie
Schorenstr. 18
CH-8603 Schwerzenbach
DGF Beirat
- Die Vorsitzenden der Fachgruppen bilden den Beirat.
- Über weitere Mitglieder des Beirates entscheidet der Vorstand nach Beratung mit den Vorsitzenden der Fachgruppen.
- Der Beirat trifft sich einmal jährlich. Diese Sitzung wird vom Präsidenten der DGF oder einem von ihm benannten Vorstandsmitglied geleitet. Auf Verlangen der Mehrheit der Fachgruppenvorsitzenden muss der Präsident den Beirat zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen.